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Mitteilung über die Änderung der Adresse, der Staatsangehörigkeit, des Namens oder des Geschlechts bei Ihrer Hochschule

Hessen 99061011261001, 99061011261001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061011261001, 99061011261001

Leistungsbezeichnung

Mitteilung über die Änderung der Adresse, der Staatsangehörigkeit, des Namens oder des Geschlechts bei Ihrer Hochschule

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Staatsangehörigkeit (Synonym), Eheschließung (Synonym), Adoption (Synonym), Heirat (Synonym), Anschrift (Synonym), Scheidung (Synonym), Hochzeit (Synonym), Geschlechtsänderung (Synonym), Geschlechtsangleichung (Synonym), Adressänderung (Synonym), Namensänderung (Synonym), Umzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn sich Ihre Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihr Name oder Geschlecht geändert hat, müssen Sie das der Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können. Stellen Sie hierzu einen Antrag.

Volltext

Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.

Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende im Selbstbedienungsportal der Hochschule vornehmen.

Eine Namensänderung muss der Hochschule rechtzeitig vor Abschluss der Studienzeit mitgeteilt werden.

Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
  • Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
  • Angabe der neuen Anschrift
  • Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises

Voraussetzungen

  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Staatsbürgerschaft
  • Namensänderung
  • Geschlechtsangleichung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.

Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.

Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

Änderungen können bis zu einer Woche dauern.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Frist

Die Namensänderung muss rechtzeitig noch vor Abschluss der Studienzeit und vor dem Ausstellen von Abschlussdokumenten der Hochschule mitgeteilt werden.

Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neue Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.

Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift sollte zeitnah erfolgen, damit Postsendungen weiterhin zugestellt werden können.

Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Änderung des Namens
  • Änderung des Geschlechts
  • Staatliche hessische Hochschulen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein