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Beurlaubung vom Studium beantragen

Hessen 99061001116000, 99061001116000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061001116000, 99061001116000

Leistungsbezeichnung

Beurlaubung vom Studium beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Praktikum (Synonym), Mutterschutz (Synonym), Auslandspraktikum (Synonym), Pflege von Angehörigen (Synonym), Unterbrechung (Synonym), Studentische Selbstverwaltung (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Akademische Selbstverwaltung (Synonym), Kader (Synonym), Sabbatical (Synonym), Pause (Synonym), Leistungssport (Synonym), Studiumspause (Synonym), Auszeit (Synonym), Beurlaubung (Synonym), Auslandsaufenthalt (Synonym), Krankheit (Synonym), Elternzeit (Synonym), Urlaubssemester (Synonym), Pflege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beurlaubung (116)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.

Volltext

Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

Erforderliche Unterlagen

Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
  • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
  • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die  Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
  • Nachweis eines studienbedingten Praktikums
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem  Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland

Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen

Voraussetzungen

  • ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
  • Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
  • Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.

Kosten

Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Kurztext

  • Voraussetzung: Form- und fristgerechte Antragsstellung
  • Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen.
  • Es muss einer der folgenden Gründe vorliegen und nachgewiesen werden:
    • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
    • Mutterschutzfrist oder Elternzeit,
    • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen,
    • Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,

    • Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,

    • Ableistung eines studienbedingten Praktikums,

    • Studienbedingter Auslandsaufenthalt,

    • Sonstige Gründe mit entsprechender Begründung

  • Zuständige Behörde: Jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein