Einschreibung zum Studium an einer Hochschule beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Fachlich freigegeben durch
Sie möchten an einer deutschen Hochschule studieren? Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.
Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
- Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
- Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
- Sie haben sich über die Studienmöglichkeiten informiert und Ihre Studienwahl getroffen.
- Sie müssen einen Antrag auf Immatrikulation vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
- Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Studium berechtigt, oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
- Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
- Sie müssen einen Semesterbeitrag bezahlen.
- Wenn Sie sich für einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder beschränkungen einschreiben möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.
Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.
- Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung an der Hochschule stellen.
- Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit geprüft.
- Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.
Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.
Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.
Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.
Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
- Eine Einschreibung zum Studium an einer Hochschule muss über das jeweilige Bewerbungsportal beantragt werden.
- Sofern kein Bewerbungsportal vorhanden ist, finden Sie das Vorgehen auf der Website der jeweiligen Hochschule.
- Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses oder eine bestandene einschlägige Aufnahmeprüfung vorzulegen.
- Notwendig zur Einschreibung ist außerdem der Nachweis einer aktuellen Krankenversicherung.
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten ist zu erbringen, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in der EU studiert haben.
- Falls der akademische Grad Doktor erreicht werden soll, ist eine Annahmebescheinigung der Hochschule einzureichen.
- Je nach Studiengang müssen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch.
- Der Semesterbeitrag ist vorab zu bezahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Hochschule.
- Die Hochschule prüft den Antrag auf Einschreibung und die Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie als Student in den Studiengang der jeweiligen Hochschule eingeschrieben.
- Über die Einschreibung wird eine Bescheinigung erstellt.
- Zuständig ist die Hochschule, an der die Einschreibung beantragt wird.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein