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Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

Hessen 99085001036003, 99085001036003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001036003, 99085001036003

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

verloren (Synonym), Verlust (Synonym), Verloren (Synonym), Ausland (Synonym), Reisepass (Synonym), Diebstahl (Synonym), Einreise (Synonym), vorläufiger Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

im Ausland

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

Volltext

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.

Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

Voraussetzungen

Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

Kosten

Für Ausweise, die ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigen, wird eine Gebühr von 8,00€ erhoben.

Verfahrensablauf

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Bearbeitungsdauer

Ausstellung

  • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

Hinweis: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der ausstellenden Behörde die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
  • vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
  • Wenn der Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen wurde, müssen zur Heimreise Ersatzreisedokumente ausgestellt werden.
  • Je nachdem, ob direkt nach Deutschland zurückgekehrt werden oder noch in andere Länder gereist werden soll, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
  • Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen muss gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragt werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Ansprechpunkt

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Zuständige Stelle

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Formulare

nicht vorhanden