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Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Hessen 99008002010002, 99008002010002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010002, 99008002010002

Leistungsbezeichnung

Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

handlungsunfähig (Synonym), nPA (Synonym), einwilligungsunfähig (Synonym), Pflegeheim (Synonym), Einwilligungsunfähigkeit (Synonym), Handlungsunfähigkeit (Synonym), Dauerhafte Unterbringung (Synonym), Krankenhaus (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Befreiung (Synonym), ePA (Synonym), Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Personaldokument (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

für dauerhaft untergebrachte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Volltext

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
  • Betreute Person muss
    • nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
    • voraussichtlich dauerhaft in
      • einem Krankenhaus
      • einer Pflegeeinrichtung
      • einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde

Formulare

nicht vorhanden