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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Hessen 99008002010003, 99008002010003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010003, 99008002010003

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einwilligungsunfähigkeit (Synonym), PA (Synonym), handlungsunfähig (Synonym), Personaldokument (Synonym), Befreiung (Synonym), Ausweis (Synonym), nPA (Synonym), Dauerhafte Behinderung (Synonym), ePA (Synonym), Handlungsunfähigkeit (Synonym), Pflegeheim (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Krankenhaus (Synonym), Personalausweis (Synonym), einwilligungsunfähig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Volltext

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
  • Betroffene Person muss
    • nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Formulare

nicht vorhanden