Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen beitragen, können Sie eine Förderung beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:
- Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
- Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
- Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
- (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
- (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
- Einrichtung einer Zweigpraxis
- Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
- Gründung von mobilen Arztpraxen
- Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zu finden)
- Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
- Bonitätsnachweis
Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.
Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:
- Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für einen Austausch (wenn gewünscht)
- Online Antragstellung samt Anlage
- Bestätigung des Antragseingangs
- Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
- Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.
- Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen
- Die Höhe der finanziellen Bezuschussung sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben orientieren sich an den unterschiedlicheren Fördergegenständen.
- Es können unter anderem direkte und indirekte Personalausgaben ebenso wie Sachausgaben des Praxisbetriebs einschließlich Renovierungskosten finanziell Bezuschusst werden.
- Die Förderung ist von dem Fördergegenstand abhängig.
- Zuständig: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein