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Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Hessen 99008001014001, 99008001014001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014001, 99008001014001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

gestohlen (Synonym), Meldung (Synonym), Perso (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), neu (Synonym), ePA (Synonym), melden (Synonym), Anzeige (Synonym), Diebstahl (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Anzeigen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig:
    • jede Personalausweisbehörde bzw. jedes Bürgeramt
    • Polizei

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei

Formulare

nicht vorhanden