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Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Hessen 99083001011009, 99083001011009 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011009, 99083001011009

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.

Volltext

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

Außerdem können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Registrierschein
  • soweit vorhanden:
    •  Spätaussiedlerbescheinigung
    •  Vertriebenenausweis

 Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.

Voraussetzungen

  • Sie sind Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. deren Ehegatte oder Abkömmling

Kosten

Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung durch ein hessisches Standesamt beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
  • Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind.
  • Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
  • Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
  • Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.
  • Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
  • Zuständigkeit: Standesämter, Notare, Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Standesämter, Notare, Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren.

Formulare

nicht vorhanden