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Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Hessen 99008004180000, 99008004180000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180000, 99008004180000

Leistungsbezeichnung

Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nPA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), Pass (Synonym), Ausweischip (Synonym), Personaldokument (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), ePA (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Volltext

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen.

Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Kosten

Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweises mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
  • Folgen Sie den Anweisungen im Brief und bestimmen Sie Ihren individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, können Sie dies kostenfrei im Bürgeramt kostenfrei vornehmen lassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen für Sie.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (Bundesministerium des Innern und für Heimat).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
  • Sich online Ausweisen ist durch einen Chip in der Ausweiskarte möglich
  • Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
  • Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden
  • Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
  • seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
  • einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst
  • Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
  • Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
  • zuständig: Bürgeramt des Wohnortes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.

Formulare

nicht vorhanden