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Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer Rücknahme

Hessen 99082010222000, 99082010222000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082010222000, 99082010222000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer Rücknahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rechtsanwaltschaft (Synonym), EuRAG (Synonym), EU-Anwalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Rücknahme (222)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)

Teaser

Sie können jederzeit schriftlich auf die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer verzichten.

Volltext

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Verzicht  der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

Voraussetzungen

  • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Gegen die Ablehnung der Rücknahme der Aufnahme können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).

Kurztext

  • Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen
  • Antrag bei der Rechtsanwaltskammer auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein