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Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

Hessen 99018091007000, 99018091007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018091007000, 99018091007000

Leistungsbezeichnung

Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Psychologische Psychotherapeutin (Synonym), Zulassung Staatsexamen Psychologische Psychotherapeutin (Synonym), Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut (Synonym), Landesprüfungsamt (Synonym), Psychologischer Psychotherapeut (Synonym), Staatsexamen Psychologische Psychotherapeutin (Synonym), Zulassung Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Volltext

Die Staatliche Prüfung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.

Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.  

Erforderliche Unterlagen

  • unterschriebener Antragsvordruck
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Zeugnis und Urkunde über ein abgeschlossenes Studium (Master, Diplom) im Studiengang Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt
  • oder ggf. Zeugnis und Urkunde über ein im Ausland abgeschlossenes Studium mit der Bescheinigung über einem gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 PsychThG Psychotherapeutengesetz (alte Fassung) und den Nachweis des abgeschlossenen Studiums
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 PsychTh-APrV nach dem Muster der Anlage 2 der PsychTh-APrV)
  • ggf. Anrechnungsbescheid über die teilweise Anrechnung einer anderen abgeschlossenen Ausbildung
  • zwei Falldarstellungen in je fünffacher Ausfertigung (einzeln geheftet)
  • Bestätigung der Ausbildungsstätte über die angenommenen Prüfungsfälle (Falldarstellung)
  • Kopie des Ausbildungsvertrages, beglaubigt durch Ihre Ausbildungsstätte
  • Promotionsurkunde, falls vorhanden

Voraussetzungen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur

Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Kosten

  • Fixe Kosten: ,,Prüfungsgebühr EUR 95,00“
  • Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.
  • Änderungen vorbehalten.

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung zur Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen
  • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
  • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
  • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
  • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
  • Die Ergebnismitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung wird mit einfacher Postsendung zugesandt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
  • Die schriftliche Benachrichtigung über die bestandene mündliche Prüfung erfolgt durch Zusendung des Zeugnisses über die bestandene Staatliche Prüfung. 
  • Eine Versendung/Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
(§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)

Frist

Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Kurztext

  • Staatliche Prüfung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in
  • Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie, die ihre Staatliche Prüfung (Staatsexamen Psychologische Psychotherapie) ablegen möchten, müssen für die Prüfung zugelassen werden.
  • Die Prüfung ist Teil der Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Die schriftliche Prüfung wird vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) organisiert.
  • Die mündliche Prüfung wird vom HLfGP in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten organisiert.
  • Durch das HLfGP wird der Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung geprüft, die Ladungen erteilt, die Staatliche Prüfung (Staatsexamen) durchgeführt und das Zeugnis ausgestellt.
  • In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften gemäß des Psychotherapeuten-Gesetzes in der neuen Fassung.
  • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein