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Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

Hessen 99018023001000, 99018023001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018023001000, 99018023001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsausübung (Synonym), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Synonym), Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeut (Synonym), Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Synonym), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Synonym), Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeutin (Synonym), Landesprüfungsamt (Synonym), Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeut (Synonym), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Synonym), Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeutin (Synonym), Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

Volltext

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Approbation
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
  • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Voraussetzungen

  • Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Kosten

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
  • Änderungen vorbehalten

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
  • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Frist

Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

Kurztext

  • Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Für die Ausübung des Berufes als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland bedarf es einer Legitimation.
  • Wurde die entsprechende Ausbildung in Hessen mit dem Bestehen der Staatlichen Prüfung abgeschlossen, kann die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) beantragt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Portal.
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein