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Staatsexamen Humanmedizin ablegen

Hessen 99018093007000, 99018093007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018093007000, 99018093007000

Leistungsbezeichnung

Staatsexamen Humanmedizin ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Landesprüfungsamt (Synonym), Zweiter Abschnitt (Synonym), Ärztliche Prüfung (Synonym), Dritter Abschnitt (Synonym), Erster Abschnitt (Synonym), Drittes Staatsexamen Medizin (Synonym), Zweites Staatsexamen Medizin (Synonym), Humanmedizin (Synonym), Medizin (Synonym), Zulassung Staatsexamen Medizin (Synonym), Physikum (Synonym), Staatsexamen Medizin/Humanmedizin (Synonym), Erstes Staatsexamen Medizin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Volltext

Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Ärztlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Erforderliche Unterlagen

  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
  • Stammdatenblätter
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Krankenpflegedienst
  • Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Unterrichtsveranstaltungen Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO))
  • Nachweis über die Teilnahme an Seminaren im Umfang von mind. 98 Stunden (integrierte Veranstaltungen unter Einbeziehung klinischer Fächer).
  • Nachweis über die Teilnahme an Seminaren mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Stunden. (In Frankfurt und Marburg werden vorstehende Leistungsnachweise in der Regel elektronisch vom zuständigen Dekanat übertragen).
  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Stammdatenblätter
  • Famulaturbescheinigungen
  • Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 27Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen einschließlich eines klinischen Wahlfachs (§ 2 Abs. 8 ÄAppO).(wird elektronisch von allen Universitäten an das HLfGP übermittelt)
  • sofern der M1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Zeugnis über den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Stammdatenblätter
  • Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
  • sofern der M2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
    • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Voraussetzungen

Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

  • der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren,
  • der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und
  • der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Kosten

Gebühr: 40€
- Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.
Gebühr: 95€
Prüfungsgebühr

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
  • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
  • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
  • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
  • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
  • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage über das elektronische Postfach zugestellt.

Frist

Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Kurztext

  • Ärztliche Prüfung
  • Studierende der Humanmedizin an den hessischen Hochschulen, die einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen Humanmedizin) ablegen möchten, müssen für die jeweiligen Abschnitte zugelassen werden.
  • Die Ärztliche Prüfung ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen.
  • Studierende an einer hessischen Hochschule legen diese Prüfungsabschnitte vor dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ab.
  • Im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) werden u. a. diese Staatlichen Prüfungen (Staatsexamen) organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und die Zeugnisse ausgestellt.
  • In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein