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Berufsregister für Steuerberater Löschung

Hessen 99135004064000, 99135004064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004064000, 99135004064000

Leistungsbezeichnung

Berufsregister für Steuerberater Löschung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsregistereintrag (Synonym), freie Berufe (Synonym), Steuerberaterkammer (Synonym), Verzicht (Synonym), Steuerberaterverzeichnis (Synonym), Zulassung (Synonym), Austragen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie nicht länger als Steuerberater(in) oder Steuerbevollmächtigte(r) tätig sind und keine berufliche Niederlassung mehr unterhalten, müssen Sie zu Ihrer Berufsbestellung eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche und eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung möglich, gegebenenfalls bietet die für Sie zuständige Steuerberaterkammer auch ein optionales Formblatt an.
  • Sofern die Verzichtserklärung nicht erfolgen kann, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist durch die Erben oder Angehörigen die Sterbeurkunde einzureichen.

Voraussetzungen

Sie sind als Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verzichtserklärung schriftlich oder zu Protokoll der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erklären. Der Verzicht auf die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft zu erklären.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Bearbeitungsdauer

  • Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
  • Sofern die Löschung aufgrund des Todes der eingetragenen Person erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Sterbeurkunde vorgenommen.

Frist

Antragsfrist: 0 - 1 Monat(e)
Mit der rechtzeitigen Mitteilung der Löschung wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Für Steuerberatungsgesellschaften ist die Löschung aus dem Register innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatergesetz).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen
  • für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
  • Antrag zur Löschung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen
  • Der Antrag ist formlos möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: nein
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein, jedoch persönliche Erklärung zu Protokoll möglich