Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Hessen 99056001080000, 99056001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056001080000, 99056001080000

Leistungsbezeichnung

Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Opferrente (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Häftlingsversorgung (056)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Volltext

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Für Leistungen nach § 4 HHG sind die Versorgungsämter am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Frist

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Rehabilitierungsbescheingung stellt das örtlich zuständige Regierungspräsidium auf Antrag aus.

Rechtsbehelf

Eine Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht ist möglich.

Kurztext

  • Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
  • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
  • aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
  • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene

Ansprechpunkt

An das örtlich zuständige Versorgungsamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Versorgungsamtes.

Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.