Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
- Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
- Steuererklärung (1060100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
- Steuerklasse,
- Religionszugehörigkeit,
- Zahl der Kinderfreibeträge sowie
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
- für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
- die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
- für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
- Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
- Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
- Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
- Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“
- Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- aktuelle elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen
- ELStAM-Daten zum Beispiel:
- Steuerklasse
- Religionszugehörigkeit
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge
- Selbstauskunft über Online-Finanzamt "Mein ELSTER" jederzeit möglich
- alternativ kann schriftliche Mitteilung bei zuständiger Stelle beantragt werden
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber übernimmt
- An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie
- Abruf der ELStAM-Daten zur Durchführung des Lohnsteuerabzuges
- steuerpflichtige Person kann beantragen, dass
- für sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
- die ELStAM für bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden
- Änderungen von Einträgen nur durch zuständige Finanz- und Meldeämter
- zuständig: örtlich zuständiges Finanzamt