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Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

Hessen 99013007026000, 99013007026000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013007026000, 99013007026000

Leistungsbezeichnung

Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Verzicht auf Sorgeerklärung (Synonym), Adoption (Synonym), Ungewollte Schwangerschaft (Synonym), Verzichtserklärung (Synonym), Einwilligung in Adoption (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor Geburt des Kindes in die Adoption einwilligen. Dafür müssen Sie Ihren Verzicht auf die Übertragung der Sorge beurkunden lassen.

Volltext

Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.

Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Dafür bedarf es auch eine Erklärung, durch die Sie als Vater auf die Übertragung der Sorge des Kindes verzichtet. Mit dieser Erklärung verzichten Sie darauf, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen wollen. Das ist eine Voraussetzung für die Freigabe zur Adoption. Diese Erklärung muss beurkundet werden, damit Sie über die Rechtswirkung und Konsequenzen aufgeklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Voraussetzungen

  • Sie müssen der Vater des Kindes sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • In einem persönlichen Gespräch müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie der Vater des Kindes sind, sofern sie die Vaterschaft noch nicht erklärt haben.
  • Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte klärt Sie über die Rechtswirkung der Erklärung auf.
  • Die Beurkundung erfolgt sofort und die Erklärung ist sofort wirksam.
  • Die Erklärung wird dann an das Familiengericht übersandt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung
  • Für die Freigabe zur Adoption bedarf es die Einwilligung beider Eltern. Diese kann erst 8 Wochen nach Geburt abgegeben werden. 
  • Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater des Kindes (oder der Mann, der die Voraussetzung des § 1600d glaubhaft macht), die Einwilligung schon vor Geburt erteilen.
  • Zudem muss dann der Vater beurkunden lassen, dass er auf die Übertragung der Sorge verzichtet.  
  • Zuständig ist die Adoptionsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsstelle im örtlich zuständigen Jugendamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja