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Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung

Hessen 99106022016000, 99106022016000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106022016000, 99106022016000

Leistungsbezeichnung

Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Einzelbetreuung (Synonym), Bewältigung des Alltags (Synonym), Pflegende (Synonym), Betreuungsangebote (Synonym), Niedrigschwellig (Synonym), Haushaltsführung (Synonym), Einkaufen (Synonym), Gruppenbetreuung (Synonym), Alltag (Synonym), Pflegebedürftige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:

Teaser

Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

Volltext

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind

  1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
 Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, für die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsbehörde. Zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Hessen ist in den kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss.

Voraussetzungen

Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist in Hessen durch die Pflegeunterstützungsverordnung geregelt.

Kosten

Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den zuständigen Anerkennungsbehörden zu erfragen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

differiert in Einzelfällen

Frist

Fristen sind bei den zuständigen Anerkennungsbehörden zu erfragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage beim Sozialgericht

Kurztext

  • Niedrigschwellige Betreuungs und Entlastungsangebote sind Angebote für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, die häuslich gepflegt und unterstützt werden
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag werden nach Landesrecht anerkannt,
  • Grundlage ist hierfür die jeweilige landesrechtliche Verordnung,
  • die landesrechtliche Verordnung hat spezifische Voraussetzungen für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Ansprechpartner*innen differiert nach Bundesland

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsbehörde. Zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Hessen ist in den kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Hessen ist in den kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss.

Örtlich zuständig ist der Magistrat oder der Kreisausschuss, in dessen Gebiet die Anbieterin oder der Anbieter das Angebot erbringen will. Will die Anbieterin oder der Anbieter das Angebot in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten erbringen, ist der Magistrat oder Kreisausschuss örtlich zuständig, in dessen Gebiet die Anbieterin oder der Anbieter seinen Sitz hat. Anbieterinnen und Anbieter, die keinen Sitz in Hessen haben, können selbst entscheiden in welchem Landkreis oder in welcher kreisfreien Stadt sie einen Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag stellen.

Formulare

Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der zuständigen Anerkennungsbehörde.