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Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Hessen 99108047001003, 99108047001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001003, 99108047001003

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Motorrad (Synonym), Kraftrad (Synonym), Führerschein mit 15 (Synonym), Großer Motorradführerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Kleiner Motorradführerschein (Synonym), Mopedführerschein (Synonym), Mofa (Synonym), Mopedführerschein mit 15 (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Ersterteilung (Synonym), A Klassen (Synonym), 125er- Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

Volltext

Sie können eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 und A beantragen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreiräd-rige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutsch-land haben
  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

  • Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren

  • die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
  • die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
  • die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW Leistung, deren Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beträgt und deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
  • mit der Fahrerlaubnisklasse A kann der Antragssteller Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja