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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

Hessen 99108049012003, 99108049012003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012003, 99108049012003

Leistungsbezeichnung

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

abgelaufener Führerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Führerschein abgelaufen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Ausstellung (Synonym), Beantragung neuer Führerschein (Synonym), Ablauf (Synonym), alter Führerschein (Synonym), Befristet (Synonym), Umtausch (Synonym), Führerscheinumstellung (Synonym), EU-Führerschein (Synonym), neuer Führerschein (Synonym), Führerscheindokument (Synonym), Kartenführerschein (Synonym), Ungültig (Synonym), Gültigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Volltext

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
  • Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
  • Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
  • Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein