Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen
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Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein
Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
- Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
- Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein