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Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

Hessen 99048004016000, 99048004016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048004016000, 99048004016000

Leistungsbezeichnung

Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewirtschaftung (Synonym), Waldeigentümer (Synonym), Forstwirtschaft (Synonym), Verein (Synonym), Waldgesetz (Synonym), Zusammenschluss (Synonym), FBG (Synonym), Wald (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Teaser

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Volltext

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
  • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Voraussetzungen

  • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
  • gewählter Vorstand
  • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

Kosten

1,00 – 51,00 Euro

auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formlose schriftliche Antragstellung
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar