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Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

Hessen 99129028239000, 99129028239000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129028239000, 99129028239000

Leistungsbezeichnung

Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Durchlaufkühlung (Synonym), Wasserentnahmeentgelt (Synonym), Grundwasserentnahme (Synonym), Geothermie (Synonym), Entgeltsatz (Synonym), Brunnen (Synonym), Wasserversorger (Synonym), hocheffiziente KWK-Anlagen (Synonym), Verrechnung (Synonym), Wassercent (Synonym), Grundwasser (Synonym), Kreislaufkühlung (Synonym), oberirdisches Gewässer (Synonym), Entgeltpflicht (Synonym), Kosten (Synonym), Oberflächenwasser (Synonym), Wasserentnahme (Synonym), Messeinrichtung (Synonym), Wasserpfennig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Verrechnung (239)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach  Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.

Volltext

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

Erforderliche Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Voraussetzungen

Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

Kosten

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für die Entnahme und die Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in 13 von 16 Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Das Entgelt kann mit bestimmten Maßnahmen verrechnet werden, wodurch sich der zu zahlende Betrag verringert.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch