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Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Hessen 99101006026001, 99101006026001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026001, 99101006026001

Leistungsbezeichnung

Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bundesflagge (Synonym), Sterbefall im Ausland (Synonym), Erstregistrierung (Synonym), Marine (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym), Sterbefall auf ausländischen Seeschiff (Synonym), Bundeswehr (Synonym), Erstbeurkundung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

Verrichtungsdetail

bei Sterbefällen auf Seeschiffen

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.

Volltext

Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus

Voraussetzungen

  • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

Kosten

Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Verfahrensablauf

Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
  • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
  • Zuständigkeit: Standesamt I in Berlin

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden