Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Europawahl Durchführung

Hessen 99128003058000, 99128003058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128003058000, 99128003058000

Leistungsbezeichnung

Europawahl Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Europawahl (Synonym), Wahlen (Synonym), Wählerin (Synonym), Wähler (Synonym), Wahl (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Volltext

Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum.  Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
  • Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
  • Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
  • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
  • Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Frist

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Europawahl Durchführung
  • gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel
  • der Stimmzettel wird bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt
  • anschließend betritt die Wählerin oder der Wähler einzeln die Wahlkabine
  • durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
  • anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
  • die Wählerin oder der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung auf Verlangen vorzulegen oder sich auszuweisen
  • wenn die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden
  • die Schriftführerin oder der Schriftführer notiert anschließend die Stimmabgabe
  • zuständig: Wahlvorstand

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Ursprungsportal