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Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

Hessen 99063066261000, 99063066261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063066261000, 99063066261000

Leistungsbezeichnung

Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gleichstromanlagen (Synonym), 26. BImSchV (Synonym), Niederfrequenzanlagen (Synonym), elektromagnetische Felder (Synonym), Hochfrequenzanlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
  • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Kosten

Gebühr: 50€

Die Kosten für die Prüfung der Anzeige betragen:

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
  • schriftliche Anzeige notwendig
  • mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anzuzeigen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel als obere Immissionsschutzbehörden des Landes.

Formulare

nicht vorhanden