Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Auskunft über Tarifverträge

Hessen 99006029023000, 99006029023000 Typ 1, Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006029023000, 99006029023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft über Tarifverträge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tariflohn (Synonym), Tarifregister (Synonym), Tarifvertrag (Synonym), Tarifarchiv (Synonym), Tarifverträge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.

Volltext

Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.

Das Tarifregister erteilt Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.

  • Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband
  • Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft
  • Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
  • Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage über das Onlineantragsformular wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.

Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.

Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Tarifregister erteilt Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

Ansprechpunkt

Tarifregister des Landes Hessen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare