Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausschluss von Europawahl

Hessen 99128003037001, 99128003037001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128003037001, 99128003037001

Leistungsbezeichnung

Ausschluss von Europawahl

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausschlussgründe (Synonym), Ausschluss (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahlausschluss (Synonym), Wählerin (Synonym), Wahlberechtigter (Synonym), Wähler (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahl (Synonym), Europawahl (Synonym), Wählen (Synonym), Ausschlussgrund (Synonym), Wahlberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

von Ausschlussgründen

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Erforderliche Unterlagen

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
  • die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen
  • bei deutscher Staatsangehörigkeit: durch gerichtliche Entscheidung
  • bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
    • durch gerichtliche Entscheidung in Deutschland
    • durch zivil- oder strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland
  • zuständig: Gericht in Deutschland, Herkunftsland, Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin

Ansprechpunkt

Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal