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gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

Hessen 99064003023000, 99064003023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064003023000, 99064003023000

Leistungsbezeichnung

gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

informationelle Selbstbestimmung (Synonym), Datenschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministeriums des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.

Volltext

Gemäß § 22 Absatz 1 Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) können Sie auf Antrag Auskunft darüber erhalten, welche Daten über Sie im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert worden sind.

Auskunftsberechtigt ist nicht der Betroffene (sicherheitsüberprüfte Person) allein, sondern jede Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden, zum Beispiel die einbezogene Person, die Referenz- und Auskunftspersonen, die Eltern, der Arbeitgeber oder im Haushalt des Betroffenen lebende Personen über 18 Jahre, die in der Sicherheitserklärung angegeben wurden.

Der Auskunftsanspruch gilt nicht uneingeschränkt, er kann nach § 22 Absatz 3 HSÜVG entfallen.

Weiterhin können nach § 22 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz Auskünfte über bestimmte Daten nur mit Zustimmung der mitwirkenden Behörde erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Identitätsnachweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
  • Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
  • Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft
  • Auskunftserteilung über im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeicherte personenbezogene Daten.
  • Formloser Antrag ist notwendig.
  • Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
  • Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.
  • Zuständig: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Identitätsnachweis: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein