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unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Hessen 99064002062000, 99064002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002062000, 99064002062000

Leistungsbezeichnung

unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berichtigung (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Verarbeitung (Synonym), Verantwortlicher (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Meldedaten (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), Meldebehörde (Synonym), Unrichtige Daten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

Verrichtungskennung

Berichtigung (062)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
 

Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.

Die Meldebehörde  überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.

Erforderliche Unterlagen

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
  • Sollte festgestellt werden, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet, kann formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten beantragt werden.
  • Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Berichtigung erfolgt im Regelfall sofort.
  • Zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Stelle

Meldebehörden

Formulare

keine