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Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Hessen 99006058276000, 99006058276000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006058276000, 99006058276000

Leistungsbezeichnung

Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Verwendung Arbeitsmittel (Synonym), Betriebssicherheitsverordnung (Synonym), Ausnahmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.

Volltext

Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

Voraussetzungen

Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Prüfung,
  • Bescheidung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Kurztext

  • Zulassen von unverhältnismäßige Härte im Einzelfall
  • Antrag notwendig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

Formulare

nicht vorhanden