Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anzeige (Synonym), Schadensfall (Synonym), Verwendung Arbeitsmittel (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
19.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
- Anzeige benötigt Angaben
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen