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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Hessen 99006059261001, 99006059261001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006059261001, 99006059261001

Leistungsbezeichnung

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Anzeige (Synonym), Unfall (Synonym), Verwendung Arbeitsmittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

bei einem Unfall

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Teaser

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
  • Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
  • Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

Formulare

nicht vorhanden