Realgewerbeberechtigung beantragen
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
25.09.2020
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Realgewerbeberechtigung Erteilung
- Realgewerbeberechtigung kann auf Antrag verlängert werden
- zuständig: die für den Ort der Betriebs zuständige Behörde