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Personalausweis Informationserteilung

Hessen 99008001013000, 99008001013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001013000, 99008001013000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Neuer PA (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), Hinweise (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Elektronisch (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), Informationen (Synonym), neu (Synonym), Perso (Synonym), ePA (Synonym), Pass (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Infos (Synonym), Information (Synonym), Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)

Teaser

Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Formulare

nicht vorhanden