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Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Hessen 99115004001006, 99115004001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001006, 99115004001006

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Gruppenauskunft

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8

Teaser

Sie möchten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen.

Volltext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Nachweise für das innerstaatliche öffentliche Interesse

Voraussetzungen

Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Ziffer 425 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige kommunale Meldebehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der jeweiligen kommunalen Meldebehörde.

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.