Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Hessen 99134002173000, 99134002173000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134002173000, 99134002173000

Leistungsbezeichnung

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Leistungsbezeichnung II

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bandage (Synonym), Medikament (Synonym), Verschreibungspflicht (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Krankenversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

Volltext

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
  • Abführmittel
  • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

  • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

Erforderliche Unterlagen

•    vertragsärztliche Verordnung oder Rezept

Voraussetzungen

Gegebenenfalls gibt es Verträge zur besonderen Versorgung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Arzneimittel als Sachleistungsanspruch. Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel im Einzelfall nicht übernimmt, können Sie Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Anspruch auf apothekenpflichtige Arznei und Verbandmittel für gesetzlich Krankenversicherte
  • Verschreibungsfreie Mittel müssen ggf. selbst bezahlt werden
  • Bagatellmittel (für Erkältungskrankheiten, Mund und Rachentherapeutika, Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit) müssen ggf. selbst bezahlt werden
  • Eventelle Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse schränken Wahl der Mittel ein
  • Bei Festbeträgen trägt der Versicherte ggf. die Mehrkosten

Ansprechpunkt

Wegen einer Verordnung von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt / Ihre Haus- oder Fachärztin.

Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Zuständige Stelle

Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Vertragsarzt / Ihre verordnende Vertragsärztin und an Ihre Krankenkasse.

Formulare

Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung.