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Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Hessen 99085001012001, 99085001012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012001, 99085001012001

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Europapass (Synonym), verreisen (Synonym), Urlaub (Synonym), Ferien (Synonym), ePass (Synonym), Pass (Synonym), Reiseausweis (Synonym), 48-Seiten Reisepass (Synonym), Identifikation (Synonym), Vielreisepass (Synonym), Biometrischer Reisepass (Synonym), Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Vielreisende

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Teaser

Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. 

Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  •  ggf. bisheriger Reisepass
  •  ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  •  Sie sind deutscher Staatsbürger
  •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Kosten

22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden