Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

Hessen 99071005080000, 99071005080000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071005080000, 99071005080000

Leistungsbezeichnung

Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.

Kosten

Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.

Verfahrensablauf

Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.