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Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Hessen 99131018016000, 99131018016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131018016000, 99131018016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende „Anerkennung“ beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

Erforderliche Unterlagen

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Voraussetzungen

Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.

Kosten

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

Verfahrensablauf

Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen.

Frist

Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsaufsichtsbehörde:


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden