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Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen

Hessen 99148129017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148129017000

Leistungsbezeichnung

Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen

Leistungsbezeichnung II

Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.08.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden