Förderung des Leistungssports
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Leistungssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Ein positives Votum des Landesausschusses Leistungssport beim Landessportbund Hessen muss vorliegen. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt. Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zur Entscheidung übersandt.
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Abteilung Sport