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Vereinseigener Sportstättenbau

Hessen 99403001017000, 99403001017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99403001017000, 99403001017000

Leistungsbezeichnung

Vereinseigener Sportstättenbau

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (403)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

Zuwendungen werden gewährt für:

  • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Voraussetzungen

  • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
  • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
  • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Zuständige Stelle

nicht vorhanden