Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Anerkennung

Hessen 99118017016000, 99118017016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118017016000, 99118017016000

Leistungsbezeichnung

Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie in Deutschland beispielsweise in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder als Gegenprobensachverständige bzw. als Gegenprobensachverständiger tätig sein wollen, benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in beglaubigter Kopie und ggf. Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

Voraussetzungen

  • Vorliegen eines Ausbildungsnachweises, der mindestens eine Hochschulausbildung von drei Jahren bescheinigt, die zu einer Tätigkeit in der amtlichen Kontrolle von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und von Tabakerzeugnissen qualifiziert.
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der amtlichen Kontrolle von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und von Tabakerzeugnissen oder eine entsprechende Kontrolltätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb oder -laboratorium
  • Ablegung einer ggf. erforderlichen Eignungsprüfung, in der die für die Ausübung der Tätigkeit einer staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemikers erforderlichen fachwissenschaftlichen, lebensmittelrechtlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der bisherigen Ausbildung nicht vermittelt worden sind, nachgewiesen werden.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen und ihn handschriftlich unterzeichnen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die benötigten Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird Ihnen eine entsprechende Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Über die Anerkennung soll die zuständige Behörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheiden.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden