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Abfall: Hausmüll entsorgen

Hessen 99001007004000, 99001007004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001007004000, 99001007004000

Leistungsbezeichnung

Abfall: Hausmüll entsorgen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Restabfall (Synonym), Restmüll (Synonym), schwarze Tonne (Synonym), Restmülltonne (Synonym), Müllabfuhr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Teaser

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

Volltext

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Frist

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hausmüll Entsorgung
  • Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt und der Landkreis des Wohnorts)

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

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