Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anmeldepflichten (2010100)
- Auszüge aus Registern (2020200)
- Sanierung und Insolvenz (2160300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden.
Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen?
Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.
Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
- Terminbestimmungen,
- Entscheidungen zur Restschuldbefreiung
auffindbar.
Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.
Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.
Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.
- Insolvenzverfahrensregister Auskunft
- allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren ausschließlich online über das zentrale und länderübergrei-fende Veröffentlichungsportal im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
- Onlinerecherche steht jedermann zur Verfügung und ist selbsterklärend
- Abfrageergebnisse werden differenziert angezeigt
a) Verfahren betreffend Schuldnerinnen bzw. Schuldner, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und auch noch niemals ausgeübt haben („reine Ver-braucherinnen“ bzw. „reine Verbraucher“)- diese Verfahren betreffende Veröffentlichungen können bis zu zwei Wochen nach der Veröffentli-chung zunächst auch über die uneingeschränkte Suche gesucht und gefunden werden.
- nach Ablauf von zwei Wochen werden diese Verfah-ren nur noch über die Detail-Suche gefunden
b) Verfahren betreffend alle anderen Schuldnerinnen bzw. Schuldner (Firmen, juristische Personen, Selbständige usw.)
- Veröffentlichungen, die diese Verfahren betreffen, können grundsätzlich während der gesamten Laufzeit der Verfahren uneingeschränkt gesucht und gefunden werden.
- Zuständig: Insolvenzgerichte am Amtsgericht
An das Insolvenzgericht
Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein