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Ersatz der Aufwendungen für eine ehrenamtliche Betreuung beantragen

Hessen 99126003036000, 99126003036000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99126003036000, 99126003036000

Leistungsbezeichnung

Ersatz der Aufwendungen für eine ehrenamtliche Betreuung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufwendungskosten (Synonym), Amtsvormundschaft (Synonym), Vormund (Synonym), Aufwendungsersatz (Synonym), Betreuungsrecht (Synonym), Aufwandsentschädigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vormundschaft (126)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Trennung mit Kind (1020500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie einen Menschen ehrenamtlich betreuen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen. Das Betreuungsgericht setzt den Aufwendungsersatz auf Ihren Antrag hin fest.

Achtung: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz von der Landeskasse verlangen.

Hinweis: Wenn die betreute Person nicht mittellos ist und Ihr Aufgabenkreis auch die Vermögenssorge umfasst, können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Einkommen oder Vermögen entnehmen.

Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise

  • Fahrtkosten
  • Parkgebühren
  • Portokosten
  • Telefongebühren
  • Fotokopierkosten

Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 425,00 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt.

Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen unter Vorlage von Belegen nachweisen.
Hinweis: Wenn Sie innerhalb Ihrer Familie eine Vormundschaft oder Pflegschaft führen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Erforderliche Unterlagen

Nur bei Einzelabrechnung (mit Belegen): Aufstellung der Aufwendungen

Voraussetzungen

Führung einer Betreuung, für die keine Vergütung erhalten wird.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie formlos bei der zuständigen Stelle. Beantragen Sie keinen pauschalen Aufwendungsersatz, müssen Sie die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorlegen.

Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Einzelne Ersatzansprüche müssen Sie spätestens 15 Monate nach ihrer Entstehung beim Betreuungsgericht geltend machen. Auch für die pauschale Aufwandsentschädigung gibt es eine Ausschlussfrist. Sie beginnt erstmals mit dem auf die Bestellung zur Betreuerin oder zum Betreuer folgenden Jahrestag. Der Anspruch muss bis zum 31. Juni des Folgejahres geltend gemacht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Berufsbetreuerinnen oder Berufsbetreuer werden eingesetzt, wenn eine ehrenamtliche Betreuung nicht möglich ist. Sie haben einen Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Die Vergütung deckt auch entstandene Aufwendungen ab.

Tipp: Auch einer Betreuerin oder einem Betreuer können Fehler bei der Ausübung ihrer Betreuungstätigkeit unterlaufen. Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer sollten Sie daher eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Rechtspflegerinnen oder Rechtspfleger des Betreuungsgerichts am Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die betreute Person gewöhnlich aufhält.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden