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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

Hessen 99089058012001, 99089058012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012001, 99089058012001

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wiederladen (Synonym), Laden (Synonym), Schwarzpulver (Synonym), Böllerpulver (Synonym), Böllerschießen) (Synonym), Nitrozellulosepulver (Synonym), Pulverschein (Synonym), explosionsgefährliche Stoffe (Synonym), Läden (Synonym), Vorderladerlehrgang (Synonym), Patronenhülsen (Synonym), Jäger (Synonym), Böllerlehrgang (Synonym), Vorderladerwaffen (Synonym), Schießen (Synonym), Böllerschützen (Synonym), Sportschütze (Synonym), Explosionsgefährliche Stoffe (Synonym), Schießpulver (Synonym), Brauchtum (Synonym), Sprengstoffschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für nichtgewerblichen Umgang

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.04.2014

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass,
  • Lehrgangsbescheinigung,
  • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
  • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
  • gültiger Jagdschein (Jäger)

Voraussetzungen

  • körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • Zuverlässigkeit

Kosten

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden