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Hundesteuer - Hund abmelden

Hessen 99102013070000, 99102013070000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013070000, 99102013070000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer - Hund abmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hunde anmelden (Synonym), Hundeabmeldung (Synonym), Gemeindesteuern (Synonym), Hunde abmelden (Synonym), Hund Anmeldung (Synonym), kommunale Steuern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Teaser

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Volltext

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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