Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer

Hessen 99060013080000, 99060013080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060013080000, 99060013080000

Leistungsbezeichnung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Kinder mit Behinderung (Synonym), Schülerbetreuung (Synonym), Integrationspolitik (Synonym), Behinderten Betreuung (Synonym), Lernbehinderung (Synonym), Schulbegleitung (Synonym), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (Synonym), Behinderte Kinder (Synonym), Behinderte (Synonym), Integrationshilfe (Synonym), Leistungen zur Eingliederung (Synonym), Integration (Synonym), Eingliederungshilfe (Synonym), Eingliederung (Synonym), Schüler (Synonym), Behinderte Jugendliche (Synonym), Schülerinnen (Synonym), Integrationsberatung (Synonym), Behinderung (Synonym), Behindertenberatung (Synonym), Integrationshelferin (Synonym), Eingliederungshilfe für Behinderte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden. 

Diese  unterstützen bei der  schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf.
Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich  Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem.

Die Integrationshelfer übernehmen sowohl pflegerische Hilfen (z.B. Hilfen beim Toilettengang) und lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfen beim An und Auskleiden in der Schule, bei der Orientierung) als auch Hilfestellung im Unterricht (z.B. Arbeitsplatz einrichten, Handführung). Sie bieten aber auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung des Schülers) an. Außerdem helfen sie bei der Kommunikation.

Die Eingliederungshilfe ist eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme. Daher sind die Integrationshelfer auch keine Zweitlehrer.

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schüler und sind demnach sehr individuell. Der Bedarf einer Unterstützung wird durch den Jugendhilfeträger oder den Eingliederungshilfeträger festgestellt.

Hinweis: Schulbegleitung ist unabhängig von der besuchten Schulform.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag oder Formanträge des Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträgers
  • Pädagogische Stellungnahme der Schule. Diese sollte neben dem Hilfebedarf auf notwendige Qualifikationen der Schulbegleitung hinweisen.
  • Ärztliche Atteste/Gutachten des schulärztlichen Dienstes

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, Sozialamt und der Schule, welche Unterlagen Sie  vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Der Einsatz von Integrationshelferinnen und –helfern kann erforderlich sein für

  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, um diese zur Erfüllung der Schulpflicht in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren zu können.

Hierzu können gehören z.B. Schüler/innen

  • mit besonders herausforderndem Verhalten
  • die sich selbst oder andere gefährden
  • mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen
  • mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen

Kosten

Das Antragsverfahren ist kostenfrei.

Der Einsatz von Einkommen und / oder Vermögen der Eltern wird nicht verlangt.

Verfahrensablauf

Sofern Ihr Kind beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Integrationshelfer benötigt, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Die zuständige Stelle entscheidet durch förmlichen Bescheid über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Regelhaft in einer Frist von 14 Tagen; Verlängerung möglich, z.B. durch Einholen eines Gutachtens zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzung

Frist

Die Leistung wird in der Regel befristet auf ein Schuljahr gewährt

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung des Jugend- bzw. Eingliederungshilfeträgers kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, einzulegen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Das Jugendamt oder Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden